DER PLANUNGSKOORDINATOR
- koordiniert die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die Planer
- arbeitet den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aus: ein SiGe-Plan wird erstellt, wenn Arbeiten mit besonderen Gefahren durchgeführt werden oder wenn eine Vorankündigung übersendet werden muss. Im SiGe-Plan sind die für die Baustelle wichtigen Bestimmungen (gemeinsame Einrichtungen wie sanitäre Einrichtungen, Baustromversorgung, Beleuchtung, Gerüste) erfasse, er beinhaltet spezifische Maßnahmen für Arbeiten mit besonderen Gefahren
- stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammen, in der Maßnahmen und Einrichtungen für die spätere Nutzung, Instandhaltung, Umbau und Abbruch enthalten sind
- achtet darauf, dass der SiGe-Plan und die Unterlage durch Aufnahme in die Ausschreibung berücksichtigt werden
DER BAUSTELLENKOORDINATOR
- koordiniert die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die ausführenden Unternehmen
- passt den SiGe-Plan und die Unterlagen den Änderungen der Praxis an
- organisiert die Zusammenarbeit und die Koordinierung der Tätigkeiten zwischen den ausführenden Unternehmen
- achtet darauf, dass die ausführenden Unternehmen die Grundsätze der Gefahrenverhütung und den SiGe-Plan anwenden
- trifft Maßnahmen, dass nur befugte Personen die Baustelle betreten
- hat Feststellung über Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer unverzüglich dem Auftraggeber oder Projektleiter zu melden
- hat das Recht sich an das Arbeitsinspektorat zu wenden